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Ausleihen des Spielmobils

Spielmobil auf dem Transportfahrzeug der ENNI

Das Spielmobil der Stadt Moers steht den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, den ortsansässigen Vereinen, Institutionen und anderen Organisationen zur Ausleihe zur Verfügung. Die vielfältige Ausstattung an Spielmaterialien und Geräten ermöglicht es, Veranstaltungen und Kinderfeste um ein attraktives Spielangebot zur erweitern. In der Bildergalerie erhalten Sie einen Einblick in die aktuelle Ausstattung des Spielmobils.

Das Spielmobil ist ein Abrollcontainer und kann ausschließlich durch ein städtisches Fahrzeug transportiert werden.

Anmeldung

Wegen der starken Nachfrage sollte das Spielmobil am Jahresanfang bestellt werden. Das Spielmobil kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich angefragt werden. Veranstaltungen des Fachdienstes Jugend haben Vorrang.

Beratung und Bestellung

Stadt Moers
Fachdienst 10.01 - Jugend
Beratung: Robert Hüttinger
Telefon: 0 28 41 / 201 - 883
Zimmer: U.053

E-Mail

Ausleihbedingungen und Gebühren

  • Gruppe 1
    Träger der freien Jugendhilfe, anerkannt nach § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz oder vom Fachdienst Jugend gleichgestellte Veranstalter und Veranstalterinnen bezahlen 110 Euro
  • Gruppe 2
    Sonstige nichtkommerzielle Veranstalter und Veranstalterinnen zum Beispiel Straßengemeinschaften, Nachbarschaften, Vereine, Parteien und Gewerkschaften bezahlen 187 Euro
  • Gruppe 3
    Kommerzielle Veranstalter und Veranstalterinnen von Kinderfesten wie Werbegemeinschaften etc. und Ausleiher aus Nachbargemeinden (ortsansässige Organisationen werden bei der Terminvergabe bevorzugt) bezahlen 340 Euro

Zahlungsbedingungen

Die Veranstalter und Veranstalterinnen erhalten den Mietvertrag für das Spielmobil von uns in 3facher Ausfertigung. Der Mietvertrag enthält alle vereinbarten Vertragsbedingungen (Ansprechpartner/Ansprechpartnerin, Kontaktdaten, Einsatzort, Zeitraum). Alle 3 Exemplare müssen unterschrieben an den Fachdienst Jugend, Kinder- und Jugendbüro zurückgesendet werden. Mit der Rücksendung des Vertragsexemplars “Mieter” durch den Fachdienst Jugend wird zur Zahlung des entsprechenden Betrages aufgefordert.

Spätestens eine Woche vor dem Ausleihtermin muss die Mietzahlung bei der Stadt Moers eingegangen sein. Liegt die Mietzahlung nicht rechtzeitig vor, kann das Spielmobil nicht zur Verfügung gestellt werden.

Bis 2 Wochen vor dem Ausleihtermin kann von dem Vertrag zurückgetreten werden, ohne die Miete bezahlen zu müssen. Die Rücktrittserklärung muss hierfür schriftlich gegenüber dem Fachbereich 10, Fachdienst Jugend, Kinder- und Jugendbüro der Stadt Moers abgegeben werden.

Große Hüpfburg

Informationen zum Ablauf

Zur Koordination des Aus- und Einräumens sowie zur Beratung ist eine Fachkraft des Kinder- und Jugendbüros vor Ort anwesend. Die Fachkraft wird während der Veranstaltung nicht anwesend sein. Das Spielmobil ist in diesem Zeitraum nicht zugänglich.

Wichtig:

Zum Aus- und Einräumen der Materialien sind mindestens 4 kräftige Personen durch den Veranstalter/die Veranstalterin zu stellen!

Das Spielmobil und die Spielmaterialien sind sorgfältig zu behandeln. Aufgetretene Verschmutzungen sind zu beseitigen. Die Veranstalter / Veranstalterinnen sind verpflichtet, das Spielmobil und die Spielmaterialien in einem ordnungsgemäßen, sauberen und trockenen Zustand zurückzugeben.

Die Geräte haben im Spielmobil ihren vorgegebenen Platz. Nach der Veranstaltung werden diese unter der Koordination der Fachkraft des Kinder- und Jugendbüros wieder in sauberem Zustand an diesen Platz zurück geräumt.

Beschädigungen an den Spielgeräten sind bei der Rückgabe zu melden. Sind die Geräteschäden durch unsachgemäßen Gebrauch – nicht durch Verschleiß – verursacht worden, sowie bei Verlust von Spielgeräten, ist Schadensersatz zu leisten.

Durchführung von Spielfesten

Es besteht auch die Möglichkeit, ein Kinder- oder Spielfest nach den Vorstellungen des Veranstalters / der Veranstalterin durch Honorarkräfte durchführen zu lassen. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten.