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Fachbereich 10 - Jugendhilfeplanung

Die Stadt Moers hat als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die gesamte Verantwortung für diesen Bereich. Darin eingeschlossen ist auch die Pflicht zur Planung. Dies sieht das Kinder- und Jugendhilfegesetz im 8. Buch des Sozialgesetzbuchs vor.

Die Jugendhilfeplanung ermittelt dazu den Bedarf an Einrichtungen und Angeboten. Die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern werden dabei berücksichtigt. Die anerkannten Träger der Jugendhilfe müssen bei den Planungen frühzeitig beteiligt werden.

Geschäftszeiten

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Montag - Freitag: 9 - 12 Uhr

Mitarbeitende

Name Stellenbezeichnung Telefon E-Mail
Frau Riffel Jugendhilfeplanung 0 28 41 / 201-726 Martina.Riffel@Moers.de