Anmeldung
Sie können einen Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Bürgerservice der Stadt Moers anmelden.
Was wird benötigt?
- Standesamtliche Urkunde
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Anmeldung durch Dritte Vollmacht mit Personalausweis oder Reisepass
Wichtig: Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland können keinen Nebenwohnsitz im Inland anmelden (§ 21 BMG Absatz 2).
Melden Sie sich in Moers mit Nebenwohnsitz an, setzt sich die Meldebehörde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung.
Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist persönlich vorzusprechen, können Sie die gebührenfreie Anmeldung auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person vornehmen lassen. Bitte geben Sie dieser bevollmächtigten Person das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular sowie die standesamtliche Urkunde und Ihren Personalausweis/Reisepass mit.
Sofern die Anmeldung schriftlich oder per E-Mail vorgenommen wird, benötigt der Bürgerservice der Stadt Moers eine Kopie der standesamtlichen Urkunde, des Personalausweises oder Reisepasses und das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular (Meldeschein).
Abmeldung
Die Abmeldung der Nebenwohnung ist nur bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde möglich.
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
keine
Fristen
keine
Zuständigkeit
47441 Moers
Fax:0 28 41 / 201-1 61 02
E-Mail:Buergerservice@Moers.de