Die Stadt Moers ehrt auf Wunsch die Eheleute bei der Goldenen, Diamantenen und Eisernen Hochzeit. Hierzu gehören je nach Anlass und Zustimmung:
- Besuch des Bürgermeisters oder eines stellvertretenden Bürgermeisters (zwischen ca. 11 Uhr und 13 Uhr, nur innerhalb von Moers)
- eine Presseveröffentlichung
- ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters sowie Blumen
- ein Glückwunschschreiben des Landes NRW
- ein Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten
Was ist bei einem Ehejubiläum zu veranlassen ?
- Antrag 6 bis 8 Wochen vor dem Termin
- persönlich durch Familie/Freunde
- unter Vorlage des Familienstammbuches oder der Heiratsurkunde
- Bitte beim Antrag angeben, ob ein Besuch des Bürgermeisters und/oder die Presseveröffentlichung erwünscht ist.
Altersjubiläen
Die Stadt ehrt Altersjubilare ohne Antrag zu folgenden Geburtstagen:
90. Geburtstag
- Glückwunschschreiben des Bürgermeisters
95. Geburtstag
- Besuch des Bürgermeisters oder eines stellvertretenden Bürgermeisters
- Blumenstrauß
- Glückwunschschreiben des Bürgermeisters
100. Geburtstag
- Besuch des Bürgermeisters oder eines stellvertretenden Bürgermeisters
- Blumenstrauß
- Glückwunschschreiben des Bürgermeisters
- Glückwunschschreiben des Landes NRW
- Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten
101. - 104. Geburtstag
- Besuch des Bürgermeisters oder eines stellvertretenden Bürgermeisters
- Blumenstrauß
- Glückwunschschreiben des Bürgermeisters
- Glückwunschschreiben des Landes NRW
105. Geburtstag
- Besuch des Bürgermeisters oder eines stellvertretenden Bürgermeisters
- Blumenstrauß
- Glückwunschschreiben des Bürgermeisters
- Glückwunschschreiben des Landes NRW
- Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten