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Alters- und Ehejubiläen (Goldene, Diamantene und Eiserne Hochzeit)

Die Stadt Moers ehrt auf Wunsch die Eheleute bei der Goldenen, Diamantenen und Eisernen Hochzeit. Hierzu gehören je nach Anlass und Zustimmung:

  • Besuch des Bürgermeisters oder eines stellvertretenden Bürgermeisters (zwischen ca. 11 Uhr und 13 Uhr, nur innerhalb von Moers)
  • eine Presseveröffentlichung
  • ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters sowie Blumen
  • ein Glückwunschschreiben des Landes NRW
  • ein Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten

Was ist bei einem Ehejubiläum zu veranlassen ?

  • Antrag 6 bis 8 Wochen vor dem Termin
  • persönlich durch Familie/Freunde
  • unter Vorlage des Familienstammbuches oder der Heiratsurkunde
  • Bitte beim Antrag angeben, ob ein Besuch des Bürgermeisters und/oder die Presseveröffentlichung erwünscht ist.
Altersjubiläen

Die Stadt ehrt Altersjubilare ohne Antrag zu folgenden Geburtstagen:

90. Geburtstag

  • Glückwunschschreiben des Bürgermeisters

95. Geburtstag

  • Besuch des Bürgermeisters oder eines stellvertretenden Bürgermeisters
  • Blumenstrauß
  • Glückwunschschreiben des Bürgermeisters

100. Geburtstag

  • Besuch des Bürgermeisters oder eines stellvertretenden Bürgermeisters
  • Blumenstrauß
  • Glückwunschschreiben des Bürgermeisters
  • Glückwunschschreiben des Landes NRW
  • Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten

101. - 104. Geburtstag

  • Besuch des Bürgermeisters oder eines stellvertretenden Bürgermeisters
  • Blumenstrauß
  • Glückwunschschreiben des Bürgermeisters
  • Glückwunschschreiben des Landes NRW

105. Geburtstag

  • Besuch des Bürgermeisters oder eines stellvertretenden Bürgermeisters
  • Blumenstrauß
  • Glückwunschschreiben des Bürgermeisters
  • Glückwunschschreiben des Landes NRW
  • Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten