Auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetztes NRW Abschnitt 2 wird die Stadt Moers im Wege der Amtshilfe für andere Behörden und öffentliche Einrichtungen (zum Beispiel: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) tätig.
Das heißt zum Beispiel: wenn ein Bürger in Moers wohnt, jedoch bei der Stadt Duisburg eine offene Forderung (Bußgelder, Hundesteuer etc.) hat, ersucht die Stadt Duisburg die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde der Stadt Moers diese Forderung bei dem Schuldner / der Schuldnerin beizutreiben.