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Amtsvormundschaft

Im Bereich der Vormundschaften und Pflegschaften des Jugendamtes übernehmen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Auftrag des Familiengerichtes die elterliche Sorge (Vormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge (Ergänzungspflegschaft) für Kinder, deren Eltern dazu nicht in der Lage sind. Hierüber entscheidet das zuständige Familiengericht.

Die Vormünder sind dann die gesetzlichen Vertreter/Vertreterinnen ihrer Mündel. Sie sind allein den Mündelinteressen verpflichtet und besuchen diese regelmäßig in ihrer gewohnten Umgebung. Dem Gericht wird dazu regelmäßig Bericht erstattet.