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Bewachungsgewerbe

Seit dem 01.08.2017 erfolgt die Erteilung von Erlaubnissen nach § 34a der Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe) im Kreis Wesel nicht mehr durch die kommunalen Ordnungsämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sondern durch den Fachdienst Gefahrenabwehr und allgemeine Ordnungsangelegenheiten der Kreisverwaltung Wesel.

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