Für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen gibt es finanzielle Hilfen vom Land Nordrhein-Westfalen.
Seit dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Rheinland für die Antragstellung zuständig. Anträge sind direkt an den zuständigen Träger zu richten.
Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Telefon: 02 21 / 809-0
Telefax: 02 21 / 809-22 00
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Weitere Informationen zum Blindengeld und zur Blindenhilfe vom Landschaftsverband Rheinland