Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt voraussichtlich nur für kurze Dauer erhalten, können Geldleistungen als Darlehen gewährt werden. Darlehen an Mitglieder von Haushaltsgemeinschaften können an einzelne Mitglieder oder an mehrere gemeinsam vergeben werden.
Für die Antragstellung sind die gleichen Unterlagen mitzubringen, wie bei der Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt.