Der Durchführungsvertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen einem Vorhabenträger und der Stadt. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger, den mit der Stadt abgestimmten Plan über die Durchführung eines Vorhabens und den hierzu notwendigen Erschließungsmaßnahmen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) gemäß § 12 Baugesetzbuch) innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise zu tragen.