Die Stadt Moers verfügt über einen Verkehrsüberwachungsdienst, dieser unterteilt sich in Geschwindigkeitsüberwachung und Parkraumüberwachung.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz, Ordnungsbehördengesetz NW, Gemeindeordnung.
Bearbeitungsdauer
3 Tage (spätestens nach 5 Arbeitstagen)
Besonderheiten
Ist eine Überwachung durch den städtischen Verkehrsüberwachungsdienst nicht möglich, können bei Haltverstößen und Parkverstößen auch Privatanzeigen eingereicht werden. Die Anzeigenerstatterin bzw. der Anzeigenerstatter muss sich in einem solchen Fall als Zeugin bzw. Zeuge in einem eventuellen Bußgeldverfahren zur Verfügung stellen.
Die Privatanzeige muss folgenden Inhalt haben:
- Name und Anschrift der / des Anzeigenden,
- Art des Verstoßes,
- Ort des Verstoßes,
- Datum und Uhrzeit des Verstoßes,
- PKW-Hersteller,
- Farbe,
- amtliches Kennzeichen und
- Unterschrift der / des Anzeigenden.