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Fachberatung Eingliederungshilfe

„Inklusion als Leitgedanke stärken“

Das Jugendamt ist nicht nur Träger der Jugendhilfe, sondern auch Rehabilitationsträger. Die Inklusion von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Behinderungen steht dabei im Mittelpunkt.

Die Fachberatung für die zentralen Aufgaben der Eingliederungshilfe ist hierfür im Austausch mit anderen Reha-Trägern (zum Beispiel Bundesagentur für Arbeit) oder beteiligten Institutionen und Fachkräften, um beispielsweise zuständige Ansprechpartner zu vermitteln, Netzwerke zu knüpfen oder über Beratungs- und Unterstützungsangebote zu informieren. Außerdem wird zur Klärung grundlegender fachlicher und konzeptioneller Fragestellungen, innerhalb der Eingliederungshilfe im Jugendamt, beigetragen. 

Vor dem Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist das Ziel, die Inklusion als Leitgedanke zu stärken und Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen dadurch die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Das Jugendamt leistet für junge Menschen ab dem Schuleintritt Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII

  1. wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht
  2. und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

„Teilhabe ermöglichen“

Ziel der Eingliederungshilfe ist die Teilhabebeeinträchtigung, durch Gewährung individueller notwendiger Hilfe, zu reduzieren oder zu beseitigen und Teilhabe in allen Bereichen des täglichen Lebens zu ermöglichen.

Zu den Hilfen zählen folgende Maßnahmen:

  • ambulante (zum Beispiel Integrationshilfe in der Schule),
  • teilstationäre (zum Beispiel Tagesgruppe) sowie
  • stationäre (zum Beispiel betreutes Wohnen).

Eingliederungshilfeleistungen für Kinder bis zum Schuleintritt, wie beispielsweise Integrationshilfe im Kindergarten oder Autismustherapie, werden durch den Landschaftsverband Rheinland gewährt.

Für Kinder ab dem Schuleintritt mit geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung, ist der Kreis Wesel für ambulante und der LVR für stationäre Maßnahmen zuständiger Ansprechpartner.

Hier kann das Jugendamt bei der Antragstellung beratend zur Seite stehen.      

Zur Beantragung von Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII oder anderweitigem Unterstützungsbedarf, wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Sozialraumteam des Jugendamtes der Stadt Moers

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