Die Fachstelle ist zuständig für
- schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.
- durch Bescheid der Agentur für Arbeit „gleichgestellte Personen“ im Arbeitsleben
- Schwerbehindertenvertretungen.
- Arbeitgeber.
- Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Personalräte.
Der Ort des Arbeitsplatzes ist in der Regel maßgeblich für die jeweilige Zuständigkeit der Fachstelle.
Auf das Regionale Ansprechpartner-Verzeichnis des Landschaftsverbandes Rheinland, in dem die jeweiligen Ansprechpartner der Fachstellen, Integrationsämter, Integrationsfachdienste im Rheinland benannt werden, wird hiermit verwiesen.
Aufgaben der Fachstelle nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX)
- Beratung über Möglichkeiten einer behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung
- Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz
- Überprüfung der Fördermöglichkeiten im Rahmen der Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber (technische Arbeitshilfen, behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung, Arbeitsassistenz, Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse etc.)
- Durchführung von Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber, Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen
- Durchführung des Ermittlungsverfahrens und der Einigungsverhandlung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens gem. §§ 85 ff. SGB IX bei fristgerechten Kündigungen
Die Zusammenarbeit der Fachstelle erfolgt mit
- dem Integrationsamt
- den Rehabilitationsträgern
(Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungen) - den Integrationsfachdiensten für
- hörgeschädigte Menschen
- blinde und sehbehinderte Menschen
- psychisch behinderte Menschen
- körperbehinderte Menschen
- geistig behinderte Menschen
ZUSTÄNDIGKEIT
Frau Hormes
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon: 0 28 41 / 201-838
E-Mail: Fachstelle-Arbeitsleben@Moers.de
Frau Veldhoen
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon: 0 28 41 / 201-843
E-Mail: Fachstelle-Arbeitsleben@Moers.de
Die Fachstelle erreichen Sie auch unter der Fax-Nr.: 0 28 41 / 201 - 1 68 43.