Wenn Kinder oder Jugendliche an Ferienfahrten oder Freizeiten von Freien Trägern der Jugendhilfe teilnehmen, kann der Teilnehmerbeitrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung der Familie nicht zuzumuten ist.
Im Einzelfall muss über den Träger der Ferienmaßnahme ein entsprechender Antrag gestellt werden.