Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit erhalten eine monatliche Hilfe. Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Rheinland für die Antragstellung zuständig. Anträge sind direkt an den zuständigen Träger zu richten.
Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Telefon: 0 22 1 / 809-0
Telefax: 0 22 1 / 809-22 00
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Weitere Informationen zum Gehörlosengeld vom Landschaftsverband Rheinland