Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, auf dieser Seite den gesetzlichen Vordruck zur Anzeige auszufüllen und als PDF-Datei handschriftlich unterschrieben mit einer Kopie Ihres Ausweises an gewerbe@moers.de zu senden.
Für den postalischen Weg nutzen Sie bitte diese Adresse: Stadt Moers, Gewerbemeldestelle, Rathausplatz 1, 47441 Moers.
Eine Bestätigung (mit Gebührenbescheid) geht Ihnen nach der Bearbeitung postalisch zu. Bitte stellen Sie sicher, dass die Post an Ihrer Betriebsstätte zustellbar ist.
Wann ist eine Gewerbeabmeldung notwendig?
- Bei Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.
- Bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk.
Wer ist anzeigepflichtig?
Anzeigepflichtig ist bei natürlichen Personen der Gewerbetreibende. Bei Personengesellschaften (zum Beispiel BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (zum Beispiel. GmbH, AG) hat der gesetzliche Vertreter die Anzeige vorzunehmen (zum Beispiel. Geschäftsführer einer GmbH).
Voraussetzungen
Für die Gewerbeabmeldung ist ein bundeseinheitlicher Vordruck vorgesehen. Weitere Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis oder
- Reisepass mit Meldebescheinigung zur Überprüfung der Personalien.
- Bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.