Natürlich kann es vorkommen, dass durch städtische Bedienstete Personen- oder Sachschäden verursacht werden. Wo gearbeitet wird, passieren nun einmal leider auch Fehler. In diesen Fällen prüft die städtische Haftpflichtversicherung, ob ein Anspruch auf Schadensregulierung besteht.
Die Schadensmeldungen werden von der Stadt entgegengenommen und nach einer Sachverhaltsermittlung schnellstmöglich an die Versicherung weitergeleitet. Dort wird auch über die mögliche Schadensregulierung entschieden.