Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen für Hilfen im Haushalt erhalten, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Arbeiten ausführen kann und die Hilfe notwendig ist.
Wird bereits Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt, ist für die Beantragung die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus denen der Grund für die Beantragung und die Art der Hilfestellung hervorgeht, notwendig.
Haushaltshilfen können durch Privatpersonen oder karitative Dienste erbracht werden. Privatpersonen sind dabei ausnahmslos bei den zuständigen Stellen anzumelden. Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie bei Antragstellung.
Bei Erstantragstellung sind die gleichen Unterlagen mitzubringen, wie bei der Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt.