Zur Familienplanung werden
- die ärztliche Beratung,
- die erforderliche Untersuchung und
- die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel
geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind.
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Zur Familienplanung werden
geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind.