Der Rat der Stadt Moers hat am 31.05.2017 die Hundesteuersatzung beschlossen. Sie wurde im Amtsblatt vom 08.06.2017 veröffentlicht.
Für Rückfragen steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter unter der Rufnummer 0 28 41 / 201-676 während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Ein Hund muss innerhalb von 2 Wochen nach der Anschaffung angemeldet werden. Die Hundesteuer ist allerdings vom Gesetzgeber nicht als Reinigungssteuer gedacht. Das Argument „Ich zahle schließlich für meinen Hund, deshalb darf er auch Dreck machen“ gilt also nicht.
Für bestimmte Hunde und Nutzerkreise gibt es eine Steuerermäßigung oder sogar eine Befreiung. Weitere Informationen dazu sind in der Hundesteuersatzung der Stadt Moers zu finden.
Bei der Abmeldung muss die Hundesteuermarke zurückgegeben werden.
Gebührenrahmen
Jährlich für einen Hund: 120 €
Jährlich für 2 Hunde - je Hund: 136,50 €
Jährlich ab 3 Hunden - je Hund: 153 €
Benötigte Formulare
Fristen
Innerhalb von 2 Wochen nach der Anschaffung muss ein Hund angemeldet werden.
Die Bearbeitungszeit dauert ca. 3 Wochen.
Besonderheiten
Für bestimmte Hunde und Nutzerkreise gibt es eine Steuerermäßigung oder sogar eine Befreiung. Siehe §§ 3 bis 5 der Hundesteuersatzung.
Zuständigkeit
47441 Moers
Fax:0 28 41 / 201-1 65 39
E-Mail:Hemmers@Moers.de