Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) dient dazu, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dieser komplexe Aufgabenbereich ist beim Kreis Wesel, Fachbereich Gesundheitswesen, Telefon: 02 81 / 207-0, angesiedelt.