Auf der Grundlage der Insolvenzordnung werden Insolvenzen im Innendienst bearbeitet. Sobald eine Insolvenz bekannt gemacht ist, wird der Innendienst tätig. Insbesondere die Zusammenstellung der im Rathaus bestehenden Forderungen wird von hier aus koordiniert. Falls Forderungen bestehen, werden diese beim Insolvenzverwalter geltend gemacht. Einzige Ausnahme bilden hier Unterhaltsforderungen, diese werden vom Fachdienst Jugend in eigener Zuständigkeit bearbeitet.
Die Aufteilung der Fälle richtet sich nach dem Buchstabenbereich, der für den Innendienst gültig ist.