Wer eine Lotterie oder Ausspielung veranstalten möchte, benötigt grundsätzlich hierfür eine Genehmigung, die bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Telefon: 02 11 / 475-0, zu beantragen ist.
Ausnahme hiervon ist die vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erlassene „Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen“, die seit dem 01.01.2008 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Kleine Lotterien und Ausspielungen ohne besondere Einzelerlaubnis durchzuführen. Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht gegenüber dem Fachdienst Ordnung.
Die Gültigkeit der Allgemeinen Erlaubnis ist vom Innenministerium befristet worden. Sie tritt am 31.12.2012 außer Kraft.
Die Voraussetzungen, unter denen eine Kleine Lotterie oder Ausspielung durchgeführt werden kann, finden Sie im rechts stehenden Merkblatt.