Der Schutz von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten hat in den letzten Jahren aufgrund von Vorgaben der EU und des Bundesnaturschutzgesetzes immer mehr an Bedeutung gewonnen. So müssen nun die Artenschutzbelange bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Bauleitplanung und bei Objektplanungen führt der Fachdienst Freiraum- und Umweltplanung diese artenschutzrechtliche Prüfung durch und bearbeitet darüber hinaus auch die Eingriffsregelung. Sie gibt vor, dass negative Folgen von Bauvorhaben für Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) möglichst vermieden und minimiert werden sollen. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.