Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Landes NRW an eine andere Person anregen.
Die Anregung kann an die Wohnsitzgemeinde, die Kreisverwaltung, die Landesbehörden oder den Bundespräsidenten gerichtet werden. Sie kann formlos sein, muss jedoch schriftlich erfolgen und ist auch per E-Mail möglich.
Sie sollte folgende möglichst konkrete Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
- Vorname und Familienname, Anschrift, Geburtsdatum, aktuell ausgeübter Beruf bzw. den Zeitpunkt des Beginns des Ruhestandes
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und/ oder das allgemeine Wohl nach Möglichkeit mit genauen Zeitangaben
- gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag, zur Person der/des Vorgeschlagenen sowie zu den auszeichnungswürdigen Verdiensten Stellung nehmen können.
Anregungen werden durch die zuständige Bezirksregierung bearbeitet und an die Staatskanzlei des Landes NRW weitergeleitet. Wohnt die/der Vorgeschlagene im Ausland oder ist er/sie Ausländer/in, so ist die Anregung an das Auswärtige Amt in 11013 Berlin zu richten.
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz über Titel Orden Ehrenzeichen (OrdensG)
- Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz über den Verdienstorden des Landes NRW
Postanschrift:
Stadt Moers
Fachbereich 3
Rathausplatz 1
47441 Moers
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