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Ordnungswidrigkeiten - aus Gewerbeangelegenheiten

Bei Beschwerden im Bereich der Gewerbeangelegenheiten können Sie sich auf diesen Wegen an uns wenden:

- Telefonisch unter den u. g. Daten
- Per E-Mail an ordnung@moers.de
- Schriftlich an Stadt Moers – Der Bürgermeister, Fachdienst 4.1 – Ordnung, 47439 Moers oder
- Persönlich zur Niederschrift im Rahmen der Öffnungszeiten

Damit eine konkrete Verfolgung der Verstöße möglich ist, sollten folgende Angaben zur Tat benannt werden:

  • Datum und Uhrzeit der Tat
  • Name und (ggfls. Adresse) des/der Beschuldigten
  • Name und Adresse des Anzeigenden
  • möglichst Benennung weiterer Zeugen

Achtung:

Sofern ein Verstoß anonym mitgeteilt wird, ist keine Ahndung durch Verwarn- oder Bußgelder möglich. Es kann dann lediglich eine „Ermahnung“ mit Verweis auf den jeweiligen Verstoß und die geltende Rechtsvorschrift erteilt werden.

Zuständigkeit