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Ordnungswidrigkeiten - aus Jugendschutzangelegenheiten

Jugendschutz soll vor gefährdenden Einflüssen schützen. Er soll Kinder und Jugendliche kritikfähig machen und sie zu Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen führen.

Ein besserer Schutz unserer Kinder und Jugendlichen liegt in unser aller Interesse. "Kinder stark machen" bedeutet auch und vor allem, sie vor Gewalt und Missbrauch zu schützen:

  • vor Gewalt in den Medien,
  • vor Alkohol und Drogen, sexueller Gewalt und
  • Ausbeutung sowie
  • vor weiteren Gefährdungen.

Das Jugendschutzgesetz trifft Bestimmungen zum Schutze der Kinder und Jugendlichen. 

Wer gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) verstößt, handelt ordnungswidrig.

Fallen Ihnen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz auf, können Sie diese unter Schilderung des konkreten Sachverhaltes der Ordnungsbehörde mitteilen.

Diese prüft den geschilderten Sachverhalt und die Festsetzung einer Geldbuße.

Benötigte Unterlagen:

Formlose Schilderung des Sachverhaltes unter Angabe von

  • Datum,
  • Uhrzeit,
  • Form des Verstoßes und
  • Angabe der persönlichen Daten zwecks eventueller Zeugenbefragung.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 28 JuSchG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Zuständigkeit