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Park- und Halteausnahme für Pflegedienste und Handwerker

Park- und Halteausnahme für Pflegedienste

Parken und Halten für Pflegedienste, Versorgungsunternehmen, karitative Vereinigungen

Kontakt:

Technische Informationsstelle
Rathausplatz 1
Zimmer E.025
47441 Moers 1
Telefon: 0 28 41 / 201-777
E-Mail

Wer kann eine Ausnahme beantragen?

Pflegedienste, Versorgungsunternehmen und karitative Vereinigungen (zum Beispiel Deutsches Rotes Kreuz oder Technisches Hilfswerk).

Wie ist die Ausnahme zu beantragen?

Sie füllen den Antrag aus, rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach vorbei. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wo beantrage ich eine Ausnahme?

Stadt Moers
Fachbereich 8 - Vermessung, Straßen und Verkehr / TIS
Zimmer E.025
Rathaus Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers

Wie verlängere ich eine Ausnahme?

Sie rufen zu den Öffnungszeiten an, kommen einfach vorbei oder senden uns eine E-Mail.

Welche Vergünstigungen bietet die Ausnahme?

Die Ausnahme zum Parken und Halten ermächtigt Sie,

  • im eingeschränkten Haltverbot zu parken bzw. zu halten.
  • im Bereich von Bewohnerparkzonen ohne Auslegen eines Bewohnerparkausweises zu parken.
  • in Bereichen, an denen eine Parkgebühr (Parkuhren und Parkscheinautomaten) zu entrichten ist, gebührenfrei zu halten bzw. zu parken.

Wie schnell erhalte ich eine Antwort?

Die Bearbeitung des Antrages dauert maximal 3 bis 5 Tage.

Rechtliche Grundlagen

Als Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Ausnahme zum Parken dient der § 46 Absatz 1 Ziffer 11 StVO.

Parkerleichterung für Handwerker

Kontakt:

Technische Informationsstelle
Rathausplatz 1
Zimmer E.025
47441 Moers 1
Telefon: 0 28 41 / 201-777
E-Mail

Wer kann einen Handwerkerparkausweis beantragen?

Handwerksbetriebe, welche in der Anlage A und B der Handwerksordnung aufgeführt sind, können einen Handwerkerparkausweis beantragen.

Auflistung der Handwerksbetriebe der Anlage A und B der Handwerksordnung:

Handwerksordnung Anlage A:

  • Maurer und Betonbauer,
  • Ofen- und Luftheizungsbauer,
  • Zimmerer,
  • Dachdecker,
  • Straßenbauer,
  • Wärme- , Kälte- und Schallschutzisolierer,
  • Brunnenbauer,
  • Steinmetz- und Bildhauer,
  • Stuckateure,
  • Maler- und Lackierer,
  • Gerüstbauer,
  • Schornsteinfeger,
  • Metallbauer,
  • Kälteanlegebauer,
  • Klempner,
  • Installateur- und Heizungsbauer,
  • Elektrotechniker,
  • Elektromaschinenbauer,
  • Tischler und
  • Glaser.

Handwerksordnung Anlage B:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
  • Estrichleger,
  • Parkettleger,
  • Rolladen- und Jalousiebauer,
  • Raumausstatter,
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller,
  • Eisenflechter,
  • Bautrocknungsgewerbe,
  • Bodenleger,
  • Asphaltierer,
  • Fuger,
  • Holz- und Bautenschutzgewerbe,
  • Rammgewerbe,
  • Betonbohrer und -schneider,
  • Rohr- und Kanalreinigung,
  • Kabelverleger,
  • Einbau von genormten Baufertigteilen,
  • Gebäudereinigung und
  • Getränkeleitungsreinigung.

Wie ist der Handwerkerparkausweis zu beantragen?

Sie senden uns den ausgefüllten Antrag zu, rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach vorbei. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte denken Sie daran, die notwendigen Unterlagen (Fahrzeugschein, Handwerkskarte, Gewerbeanmeldung, Foto des Fahrzeuges) mit beizufügen. Aus den beigelegten Fotos muss erkennbar sein,

  • dass das Fahrzeug mit einer Firmenaufschrift versehen ist,
  • dass das Fahrzeug mit festen Einbauten versehen ist oder
  • schweres Werkzeug oder Material transportiert oder gelagert werden muss.

Es können auf einen Handwerkerparkausweis maximal 2 Fahrzeuge aufgeführt werden. Für die Erteilung eines Handwerkerparkausweises wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 100 Euro veranlagt.

Als „Service- und Werkstattfahrzeuge“ werden Fahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) anerkannt, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (zum Beispiel Pumpen, Kompressoren) oder über spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z.B. Werkzeug- und Gerätehalter, Lastenträger) verfügen, welche glaubhaft, regelmäßig und unmittelbar am Einsatzort verwendet werden. 
Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten (Mindestgröße: DIN A4) versehen sein.
Personenkraftwagen und Privatfahrzeuge sind von der Regelung ausgeschlossen.

Ab sofort können Sie den Handwerkerparkausweis online beantragen. Das Formular können sie auf dieser Seite herunterladen. Sie benötigen für die Antragstellung allerdings eine qualifizierte elektronische Signatur. Wenn Sie den Stand der Bearbeitung online verfolgen möchten (Tracking), müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. So können wir Sie über den Eingang des Formulares und die Zugangsdaten für das Tracking informieren.

Wo beantrage ich einen Handwerkerparkausweis?

Stadt Moers
Fachbereich 8 - Vermessung, Straßen und Verkehr / TIS
Zimmer E.025
Rathaus Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers

Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
  • Donnerstag  von 14 Uhr bis 16 Uhr

Wie verlängere ich einen Handwerkerparkausweis?

Sie rufen zu den telefonischen Sprechzeiten an. Nach Absprache mit uns kommen Sie mit dem gültigen Handwerkerparkausweis vorbei, füllen einen neuen Antrag aus (Genehmigungsnummer bitte angeben) oder rufen uns zu den Öffnungszeiten an.

Rechtliche Grundlagen

Als Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Handwerkerparkausweis) dient das Modellprojekt „Mittelstandfreundliche Verwaltung NRW“, in dem sich alle Kommunen und Kreise des Regierungsbezirkes Düsseldorf auf die Erteilung eines bezirksweiten Handwerkerparkausweises einigten.