Im Bereich der Planungen für Menschen mit Behinderung werden verschiedene Aufgaben erfüllt:
Erarbeitung und Fortschreibung eines Behindertenplanes
Im Behindertenplan wird die Situation der Menschen mit Behinderung in der Stadt Moers anhand der für sie vorhandenen Infrastruktur und Dienstleistungsangebote analysiert und wünschenswerte Entwicklungen zur weitestgehenden Normalisierung des Alltags dieses Personenkreises dargestellt.
Die Erarbeitung und Fortschreibung eines Behindertenplanes ist eine freiwillige - das heißt gesetzlich nicht vorgeschriebene - Leistung der Stadt Moers. Der Planungszeitraum umfasst etwa 5 bis 10 Jahre.
Information und Öffentlichkeitsarbeit
Durch die Herausgabe eines „Ratgebers für Menschen mit Behinderung“ werden Betroffene umfassend über Angebote und Leistungen informiert. Darüber hinaus finden hier alle interessierten Institutionen, Gruppen, Bürgerinnen und Bürger bei allen behindertenrelevanten Fragen eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner.
Fachberatung
Die Planungsstelle für Menschen mit Behinderung berät Institutionen, Ausschüsse und Arbeitskreise in allen behinderungs- und planerisch relevanten Fragen. Sie ist Ansprechpartnerin des Beirates für Menschen mit Behinderung.
Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen
Die Planungsstelle für Menschen mit Behinderung erarbeitet Entscheidungsvorlagen für
- den Behindertenbeirat,
- für die Ausschüsse und
- den Rat der Stadt Moers.
Stellungnahme bei der Planung von Neubaugebieten bzw. Durchführung von Baumaßnahmen
Die Planungsstelle wird sowohl bei der Planung von Neubaugebieten als auch bei der Durchführung von Bauvorhaben betreffend öffentlich zugänglicher
- Gebäude,
- Anlagen,
- Verkehrsflächen und
- Freizeitanlagen
eingebunden, um bereits im Vorfeld auf zu berücksichtigende Belange von Menschen mit Behinderung verweisen zu können.