Der Rat der Stadt Moers hat eine Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet Moers beschlossen. Sondernutzungen können bei der
Stadt Moers
Fachdienst 6.2
47439 Moers
beantragt werden.
Fragen zur Antragstellung und zu den Nutzungsentgelten sind der Satzung zu entnehmen.
Gebühren:
Ein Entgelt wird nicht erhoben für Nutzungen
- die ausschließlich mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne des Steuerrechts dienen,
- von der Stadt Moers ausgeübt werden,
- von politischen Parteien ausgeübt werden,
- von Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben ausgeübt werden.
Gebühren werden erhoben:
Nutzung | Bemessungszeit | Entgelt Euro pro Quadratmeter |
Mindestentgelt Euro |
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1. Veranstaltungen von kommerziellen Nutzern | |||
a) Abrechnung nach Standfläche x Faktor 3 (Durch den Faktor 3 wird das beanspruchte Umfeld mit berücksichtigt) | Monat | 5 | 50 |
b) Abrechnung nach eingefriedeter Fläche bei eintrittspflichtigen Großveranstaltungen | Monat | 0,50 | 50 |
2. Veranstaltungen von nicht kommerziellen Nutzern (Abrechnung nach tatsächlich genutzter Fläche) | Monat | 2,50 | 25 |
3. Lagern und Aufstellen von Gegenständen (Container, Bauwagen, Baumaterial etc.) | Monat | 3,00 | 25 |
4. Installation von Werbeanlagen | Monat | 9,00 | 50 |