Bei Anregungen im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung können Sie sich auf diesen Wegen an uns wenden:
- Telefonisch unter den u. g. Daten
- Per E-Mail an ordnung@moers.de
- Schriftlich an Stadt Moers – Der Bürgermeister, Fachdienst 4.1 – Ordnung, 47439 Moers oder
- Persönlich zur Niederschrift im Rahmen der Öffnungszeiten
Damit eine weitere Veranlassung möglich ist, sollten folgende Angaben zur Tat benannt werden:
- Datum und Uhrzeit der Tat
- Name und (ggfls. Adresse) des/der Beschuldigten
- Name und Adresse des Anzeigenden
- möglichst Benennung weiterer Zeugen
Achtung: Insofern eine Anregung anonym mitgeteilt wird, ist es keine Ahndung. Es kann dann lediglich eine „Ermahnung“ mit Verweis auf den jeweiligen Verstoß und die geltende Rechtsvorschrift erteilt werden.