Bürgerservice

Unser
Service für Sie
Ihre
Behördennummer

Ihre Fragen – schnelle Antworten

Rufen Sie an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Informationen

Inhalt

Schwarzarbeitsbekämpfung

Bei Anregungen im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung können Sie sich auf diesen Wegen an uns wenden:

- Telefonisch unter den u. g. Daten
- Per E-Mail an ordnung@moers.de
- Schriftlich an Stadt Moers – Der Bürgermeister, Fachdienst 4.1 – Ordnung, 47439 Moers oder
- Persönlich zur Niederschrift im Rahmen der Öffnungszeiten

Damit eine weitere Veranlassung möglich ist, sollten folgende Angaben zur Tat benannt werden:

  • Datum und Uhrzeit der Tat
  • Name und (ggfls. Adresse) des/der Beschuldigten
  • Name und Adresse des Anzeigenden
  • möglichst Benennung weiterer Zeugen

Achtung: Insofern eine Anregung anonym mitgeteilt wird, ist es keine Ahndung. Es kann dann lediglich eine „Ermahnung“ mit Verweis auf den jeweiligen Verstoß und die geltende Rechtsvorschrift erteilt werden.

Zuständigkeit