Melden Sie sich bei den Mitarbeitenden, um wichtige Informationen über rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, sowie Qualifizierungsanforderungen zu erhalten.
Mit der Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson sind folgende Bedingungen verbunden (Kurzform):
- Ausfüllen eines Personalbogens für Kindertagespflegepersonen, Einreichen eines Motivationsschreibens und eines Lebenslaufes
- Mindestens einen Hauptschulabschluss besitzen und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Abschluss eines Qualifizierungskurses für Kindertagespflegepersonen. Dieser Kurs umfasst 300 Stunden + 80 Stunden Praktika + ca. 100 Stunden Selbstlerneinheiten
- Impfung oder Immunität gegen Masern
- Teilnahme an einem Kurs „Erste-Hilfe am Kind“
- Beachtung der Vereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages (gemäß § 8a SGB VIII) in der Kindertagespflege
- Es liegen erweiterte Führungszeugnisse für alle im Haushalt lebenden volljährigen Personen vor
- Verpflichtung, sich an die gesetzliche Unfallversicherungsmeldepflicht zu halten
- Verhaltensregeln nach dem Infektionsschutzgesetz beachten
- Meldepflicht bei der Krankenkasse / Rentenversicherung und Finanzamt