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Sie möchten gerne Kindertagespflegeperson werden?

Melden Sie sich bei den Mitarbeitenden, um wichtige Informationen über rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, sowie Qualifizierungsanforderungen zu erhalten.

Mit der Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson sind folgende Bedingungen verbunden (Kurzform):

  • Ausfüllen eines Personalbogens für Kindertagespflegepersonen, Einreichen eines Motivationsschreibens und eines Lebenslaufes
  • Mindestens einen Hauptschulabschluss besitzen und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Abschluss eines Qualifizierungskurses für Kindertagespflegepersonen. Dieser Kurs umfasst 300 Stunden + 80 Stunden Praktika + ca. 100 Stunden Selbstlerneinheiten
  • Impfung oder Immunität gegen Masern
  • Teilnahme an einem Kurs „Erste-Hilfe am Kind“
  • Beachtung der Vereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages (gemäß § 8a SGB VIII) in der Kindertagespflege
  • Es liegen erweiterte Führungszeugnisse für alle im Haushalt lebenden volljährigen Personen vor
  • Verpflichtung, sich an die gesetzliche Unfallversicherungsmeldepflicht zu halten 
  • Verhaltensregeln nach dem Infektionsschutzgesetz beachten
  • Meldepflicht bei der Krankenkasse / Rentenversicherung und Finanzamt