Aufgabe der Sozialhilfe ist es, Menschen zu helfen, die in Not oder in eine Situation geraten, die sie nicht aus eigener Kraft überwinden können.
Sozialhilfe gibt es
- als Geldleistung,
- als Sachleistung,
- als persönliche Hilfe oder
- allgemein durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.
Dadurch leistet Sozialhilfe auch Hilfe zur Selbsthilfe.
Hilfe zur Selbsthilfe soll jedem ermöglichen, aus eigener Kraft am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Solange wie erforderlich, werden Hilfesuchende unterstützt ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind daher bemüht,
- Hilfesuchende über Sozialleistungen umfassend zu informieren und in allen sozialhilferechtlichen Fragen zu beraten,
- den Hilfesuchenden die für sie zuständigen Stellen zu nennen und Anträge dorthin weiterzuleiten,
- eng mit anderen Leistungsträgern zusammenzuarbeiten, Initiativen zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass zustehende Leistungen schnell gewährt werden,
- Wünsche von Betroffenen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten angemessen zu berücksichtigen.