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Städtebaulicher Vertrag

Im städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch überträgt die Stadt zum Beispiel auf einen Maßnahmenträger die Vorbereitung und die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen. Grundlage für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere

  • die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Maßnahmenträger auf eigene Kosten,
  • die Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele sowie
  • die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind, sein.