Im städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch überträgt die Stadt zum Beispiel auf einen Maßnahmenträger die Vorbereitung und die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen. Grundlage für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere
- die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Maßnahmenträger auf eigene Kosten,
- die Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele sowie
- die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind, sein.