Unter Überwuchs versteht man Hecken, einzelne Sträucher, Äste von Bäume oder andere Arten von Zweigen, welche über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Verkehrsraum oder Gehweg ragen. Durch diesen Überwuchs kann es zu einer erheblichen Behinderung oder Gefahr kommen. Aus diesem Grund ist der Überwuchs bis zur Grundstücksgrenze durch den Eigentümer zurückzuschneiden.
· Überwuchs auf Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von drei Meter ist bis zur Grundstücksgrenze zu entfernen.
· Über Fahrbahnen muss eine lichte Höhe von mindestens 4,00 Metern verbleiben.