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Inhalt

Ummeldung des Wohnsitzes

Fristen

  • Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen
  • Ummeldung vor dem tatsächlichen Umzug ist nicht möglich
  • Wohnungsgeber muss den Einzug der meldepflichtigen Person zu bestätigen

Besonderheiten

Die Ummeldung kann nur durch persönliche Vorsprache erfolgen.

Auch kann die Ummeldung kann von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden:
Der ausgefüllte und unterschriebenee Meldeschein sowie den Personalausweis/ Reisepass des Mieter/der Mieterin sind vorzulegen. Kopien von Ausweisdokumenten sind nicht ausreichend.

Voraussetzungen

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass.
  • Wohnungsgeberbestätigung