Fristen
- Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen
- Ummeldung vor dem tatsächlichen Umzug ist nicht möglich
- Wohnungsgeber muss den Einzug der meldepflichtigen Person zu bestätigen
Besonderheiten
Die Ummeldung kann nur durch persönliche Vorsprache erfolgen.
Auch kann die Ummeldung kann von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden:
Der ausgefüllte und unterschriebenee Meldeschein sowie den Personalausweis/ Reisepass des Mieter/der Mieterin sind vorzulegen. Kopien von Ausweisdokumenten sind nicht ausreichend.
Voraussetzungen
- Ihren Personalausweis oder Reisepass.
- Wohnungsgeberbestätigung
Zuständigkeit
Rathausplatz 1
47441 Moers
47441 Moers
Fax:0 28 41 / 201-1 61 02
E-Mail:Buergerservice@Moers.de