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Inhalt

Umzüge / Absperrmaßnahmen auf öffentlichen Straßen

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eines Umzuges auf öffentlichen Straßen bzw. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen

Wer kann einen Antrag beantragen?

Grundsätzlich kann jede Person oder Gruppierung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eines Umzuges auf öffentlichen Straße bzw. einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen stellen.

Wie ist der Antrag zu beantragen? 

Sie senden uns den ausgefüllten Antrag zu, rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach vorbei. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Als zwingende Anlage ist eine grafische Darstellung der Wegstrecke anhand eines Lageplanes beizufügen.

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und
Donnerstag von 14 bis 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mittwoch geschlossen

Rechtliche Grundlagen

Als Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Genehmigung für Umzüge auf öffentlichen Straßen bzw. für die Erteilung einer Genehmigung für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen dient der § 29 Absatz 2 StVO.

Gebührenrahmen

Für die Erteilung einer Genehmigung eines Umzuges : 40 €

Für die Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen (ohne vorhergehenden Ortstermin): 35 €

Für die Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen (mit vorhergehenden Ortstermin): 110 €

Bearbeitungsdauer

3 Tage (bis 5)

Zuständigkeit