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Untersuchungsberechtigungsscheine - Online Beantragung -

Jugendliche, die vor Vollendung des 18.Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Wie erhalte ich den Untersuchungsberechtigungsschein  

  • Der Untersuchungsberechtigungsschein kann online über das "UBS-Portal" des Landes beantragt werden. Der Antrag wird mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion (eID) gestellt. 
  • Sie erhalten nach erfolgreicher Antragsstellung anstelle des bisherigen Untersuchungsberechtigungsschein in Papierform eine digitale ID. 
  • Diese ID muss bei der Untersuchung bei der Ärztin/dem Arzt angegeben werden
  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Antrag selbst stellen. Für Jugendliche unter 16 Jahren sind die Eltern antragsberechtigt.

Wichtig

  • Es fallen keine Gebühren an.
  • Eine Ausstellung erfolgt nur für Personen unter 18 Jahren.
  • Die Arztwahl ist Ihnen freigestellt.
  • Sollten Sie bei der Onlinebeantragung Probleme haben stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Bürgerservice unter der Telefonnummer 0 28 41 / 201-648 zur Verfügung.
  • Oder Sie vereinbaren über unseren Terminkalender:

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