Jugendliche, die vor Vollendung des 18.Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Wie erhalte ich den Untersuchungsberechtigungsschein
- Der Untersuchungsberechtigungsschein kann online über das "UBS-Portal" des Landes beantragt werden. Der Antrag wird mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion (eID) gestellt.
- Sie erhalten nach erfolgreicher Antragsstellung anstelle des bisherigen Untersuchungsberechtigungsschein in Papierform eine digitale ID.
- Diese ID muss bei der Untersuchung bei der Ärztin/dem Arzt angegeben werden
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Antrag selbst stellen. Für Jugendliche unter 16 Jahren sind die Eltern antragsberechtigt.
Zuständigkeit
Rathausplatz 1
47441 Moers
47441 Moers
Fax:0 28 41 / 201-1 61 02
E-Mail:Buergerservice@Moers.de