Grundsätzlich können Schengen-Visa nicht verlängert werden.
Ausnahmsweise werden Schengen-Visa dann verlängert, wenn die Visuminhaber das Vorliegen höherer Gewalt, humanitärer Gründe oder schwerwiegender persönlicher Gründe belegen, aufgrund deren sie daran gehindert sind, das Schengengebiet zu verlassen.
Für die Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet ist diejenige Ausländerbehörde zuständig, in deren Bereich der Visuminhaber bzw. die Visuminhaberin sich aufhält.
Eine Verlängerung durch die Ausländerbehörde kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn das Visum bei Beantragung der Verlängerung noch gültig ist.
Der Verbleib im Schengengebiet nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums stellt einen illegalen Aufenthalt dar. Illegal aufhältige Personen werden abgeschoben. Abgeschobene Personen dürfen nicht wieder in das Schengengebiet einreisen und haben die Kosten der Abschiebung zu tragen.
Gebührenrahmen
Verlängerung aufgrund höherer Gewalt: 0 €
Verlängerung aufgrund humanitärer Gründe: 0 €
Verlängerung aufgrund schwerwiegender persönlicher Gründe: 25 €