Hierunter fallen
- die Erstellung übergreifender Konzepte,
- die Organisationsberatung für die internen Dienststellen,
- die Verbesserung von Verwaltungsabläufen,
- die Gestaltung von Veränderungsprozessen der städtischen Organisationseinheiten,
- das betriebliche Vorschlagswesen sowie
- Fragen zur Raum- und Bürobelegung.
Darüber hinaus werden die wesentlichen Organisationsgrundlagen und -pläne erstellt und fortgeführt. Schließlich gehört auch die tarifliche und besoldungsrechtliche Bewertung sämtlicher Stellen in der Stadtverwaltung zum Aufgabenspektrum. Alle diese Dienstleistungen haben in der Regel verwaltungsinternen Charakter.