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Widmung und Einziehung von Straßen

Durch Widmung erhalten Straßen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Dadurch werden unter anderem Benutzungsrechte und Verkehrssicherungspflichten geregelt. Durch Einziehung verlieren öffentliche Straßen diesen Charakter und werden wieder zu Privatflächen. Das förmliche Verwaltungsverfahren wird vom Fachdienst 8.3 - Straßen- und Verkehrsrecht durchgeführt.