Die Wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet im Rahmen von Hilfen zur Erziehung eng mit den Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes und des Pflegekinderdienstes zusammen.
Sie zahlt nach rechtlicher Prüfung monatliches Pflegegeld an Pflegeeltern, übernimmt Kosten für Heimunterbringungen, zahlt Ferienbeihilfen und andere Beihilfen oder rechnet mit freien und gewerblichen Jugendhilfeanbietern ab, die Leistungen für das Jugendamt erbringen.