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Wohnungsmängel

Wohnraum, der erhebliche bauliche Mängel aufweist, kann für Mieterinnen und Mieter zu problematischen oder sogar zu unerträglichen Wohnverhältnissen führen.

Eigentümerinnen und Eigentümer sind grundsätzlich in der Pflicht, vermieteten Wohnraum zu erhalten und zu pflegen, damit eine ordnungsgemäße Nutzung möglich ist.

  • Was tun, wenn das nicht so ist?
  • Was tun, wenn Eigentümer/Eigentümerinnen auf Beschwerden von Mieterinnen und Mietern nicht oder nicht angemessen reagieren?

In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen wie folgt vorzugehen:

Zeigen Sie schriftlich ihre/ihren Vermieter/Vermieterin aufgetretene Wohnungsmängel an und bitten gleichzeitig um entsprechende Beseitigung.

Wichtig: Es muss eine ausreichende Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden.

Resultiert hieraus keine oder nur unzureichende Abhilfe, kann der Fachdienst Wohnen eingeschaltet werden und um Hilfe gebeten werden. In der Regel wird die bemängelte Situation von einem/einer Mitarbeiter/Mitarbeiterin des Fachdienstes Wohnen im Rahmen einer Ortsbesichtigung überprüft. Sollten erhebliche bauliche Mängel vorliegen, wird der Fachdienst Wohnen im Rahmen der Wohnungsaufsicht tätig und wird die/den Eigentümer/Eigentümerin zur Beseitigung der Mängel auffordern.

Häufiges Ärgernis:

Nicht selten gibt es in Wohnräumen Schimmelbildung, ohne dass erhebliche bautechnische Mängel festgestellt werden. In diesen Fällen kann der Fachdienst Wohnen wegen fehlender rechtlicher Eingriffsmöglichkeiten nicht helfen. Dies kann zur Unzufriedenheit von Mieterinnen und Mietern führen, was verständlich ist, da das Problem nicht gelöst ist.

Rechtsgrundlagen:

Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz - WohnStG NRW)  in Kraft getreten am 1. Juli 2021 (GV. NRW. S. 765) in der derzeit gültigen Fassung.

Zuständigkeit

Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-799
E-Mail:W.Neumann@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-870
E-Mail:R.Dimmig@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-797
E-Mail:P.Baaken@Moers.de