Die Bauvoranfrage
Mit der Bauvoranfrage können einzelne baurechtliche Sachverhalte - in der Regel die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben - bei der Bauaufsichtsbehörde verbindlich abgefragt werden, ohne dass dafür ein kompletter Bauantrag eingereicht werde muss. Die einzureichenden Bauvorlagen müssen aber die Informationen enthalten um den Sachverhalt beurteilen zu können.
Der Umfang und der Inhalt der Bauvorlagen bestimmt sich nach dem Sachverhalt, der durch die Bauaufsicht geprüft werden soll. Mindestens sind folgende Bauvorlagen erforderlich:
- Antragsformular
- Lageplan
- Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung.
Der Vorbescheid
Wird ein positiver Vorbescheid erteilt, ist die Baugenehmigungsbehörde zwei Jahre an ihre Entscheidung gebunden. In einem anschließenden Baugenehmigungsverfahren wird der durch den Vorbescheid geklärte Sachverhalt nicht erneut geprüft. Daher reduziert sich die Gebühr für eine Baugenehmigung um die halbe Genehmigungsgebühr für den Vorbescheid.