Telefon | 0 28 41 / 201- und die jeweilige Durchwahl |
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Fax | 0 28 41 / 201-1 65 32 |
Bauaufsicht@Moers.de |
Standort
Adresse | Rathausplatz 1, 47441 Moers |
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Auskünfte aus dem Geoinformationssystem geoportal-niederhein.de:
Die Bauaufsicht nimmt die Aufgaben der Stadt Moers als untere Bauaufsichtsbehörde wahr. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Mitarbeitenden überwachen die Einhaltung des Baurechts bei
- Neubau,
- Änderung,
- Nutzungsänderung und
- Abbruch
von Gebäuden. Dazu prüfen sie
- Bauanträge,
- Bauvoranfragen,
- Abbruchanträge und
- Grundstücksteilungsanträge.
Auch die Arbeit „vor Ort“ ist dabei wichtig. Dazu zählen Bauüberwachungen und Bauzustandsbesichtigungen. Eine weitere Aufgabe ist die Durchführung der „wiederkehrenden Prüfungen“ von Sonderbauten. Das sind zum Beispiel
- große Verkaufsstätten,
- Veranstaltungshallen,
- Krankenhäuser,
- Schulen,
- große Hotels und große Gaststätten sowie
- große Tiefgaragen.
Durch die Prüfungen soll die Sicherheit dieser Gebäude gewährleistet werden.
Kleinere Bauvorhaben bedürfen zum Teil keiner Baugenehmigung; aufgeführt sind diese in § 62 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Bei diesen Vorhaben, die nicht von der Bauaufsicht geprüft werden, müssen die Bauherren selbstständig dafür Sorge tragen, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen, die auch für die genehmigungsfreien Bauvorhaben gelten, eingehalten werden.
Außerdem bearbeiten die Mitarbeitenden Anträge auf Bescheinigung der Abgeschlossenheit von Wohnungen. Diese sind nach dem Wohnungseigentumsgesetz für die Aufteilung eines Wohnhauses in Eigentumswohnungen erforderlich.
Die Bauaufsicht pflegt ihr Altaktenarchiv, das vornehmlich für öffentlich-rechtliche Zwecke geführt wird, allerdings kann unter bestimmten Umständen auf Antrag auch Akteneinsicht durch Dritte genommen werden.
Bei Verstößen gegen das Baurecht, insbesondere bei bestehenden Gefahren durch bauliche Anlagen, ist es Aufgabe der Bauaufsicht, ordnungsbehördlich einzugreifen, um darauf hinzuwirken, dass legale Zustände hergestellt werden bzw. Gefahren abgewehrt werden.
Alle genannten Tätigkeiten sind gebührenpflichtig.
Geschäftszeiten
Wochentag | Zeitfenster |
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Dienstag: | 8 - 12 Uhr |
Donnerstag: | 8 - 12 Uhr, 14 - 17 Uhr |
Mitarbeitende
Dienstleistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen (Wohnungseigentumsgesetz)
- Bauaktenarchiv
- Bauantrag / Baugenehmigung
- Bauaufsicht: Häufig gestellte Fragen
- Bauberatung
- Baulast
- Baurecht
- Bauüberwachung / Bauzustandsbesichtigung
- Bauvoranfrage / Vorbescheid
- Grundstücksteilungsgenehmigungen
- Ordnungsbehördliche Verfahren
- Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten