Bauzustandsbesichtigung
Mit der Baugenehmigung werden dem Bauherren die Formulare zur Anzeige des Baubeginns, zur Rohbaufertigstellung und zur abschließenden Fertigstellung des Bauvorhabens übergeben.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, der Bauaufsicht
- die Fertigstellung des Rohbaus und
- die abschließende Fertigstellung
eines Bauvorhabens schriftlich anzuzeigen. Dies muss jeweils eine Woche vorher erfolgen, damit von der Bauaufsicht die Termine für die jeweiligen Bauzustandsbesichtigungen abgestimmt werden können.
Mindestens eine Woche vor dem Baubeginn ist der Bauaufsicht das entsprechende Formular mit den dazugehörigen Angaben und Unterlagen vorzulegen. Dazu gehört bei den meisten Bauvorhaben auch der Nachweis, dass Grundrissfläche und Höhenlage fachgerecht abgesteckt wurden.
Die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung hat der Bauherr eine Woche vorher anzuzeigen. Zu diesen Bauphasen werden üblicherweise die Bauzustandsbesichtigungen durch die Bauaufsicht durchgeführt um stichprobenartig die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht zu überprüfen.
Ohne Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung des Rohbaus (sogenannte „Rohbauabnahme“) darf der Endausbau nicht erfolgen! Verstöße hiergegen werden ordnungsbehördlich geahndet. Ohne Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstellung (sogenannte „Schlussabnahme“) darf ein Gebäude nicht genutzt werden! Verstöße hiergegen werden ordnungsbehördlich geahndet!
Bei den Bauzustandsbesichtigungen wird überprüft,
- ob ein Bauvorhaben entsprechend der jeweiligen Baugenehmigung verwirklicht wurde und
- ob die Bedingungen und Auflagen der jeweiligen Baugenehmigung erfüllt sind, zum Beispiel hinsichtlich des Brandschutzes.
Über die gebührenpflichtigen Besichtigungen werden Bescheinigungen ausgestellt.
Bauüberwachung
Bei komplexeren Bauvorhaben werden während der Ausführungsphase durch die Bauaufsicht zusätzlich Bauüberwachungen durchgeführt.
Über die gebührenpflichtigen Besichtigungen werden Bescheinigungen ausgestellt.