Bürgerservice

Unser
Service für Sie
Ihre
Behördennummer

Ihre Fragen – schnelle Antworten

Rufen Sie an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Informationen

Inhalt

Baulast

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die dazu dient, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger Hindernisse auszuräumen, die einer

  • Bebauung,
  • Nutzungsänderung oder
  • Teilung eines Grundstückes

entgegenstehen.

Rechtsgrundlage ist  § 85 Landesbauordnung (BauO NRW).

Baulasten haben eine gewisse Verwandtschaft mit der zivilrechtlichen Grunddienstbarkeit, jedoch kann eine Baulast nur öffentlich-rechtliche Inhalte haben.

Beispiele:
  • Sicherung des Bauens auf zwei oder sogar mehreren Grundstücken,
  • Sicherung der Erschließung (Gehrecht und Überfahrtrecht) über ein angrenzendes Grundstück,
  • Sicherung eines zu geringen Grenzabstandes.

Das Baulastenverzeichnis wird vom Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Moers geführt.

Die beteiligten Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerinnen müssen die Eintragung der Baulast durch ihre Unterschrift in den Räumen der Bauaufsicht anerkennen.

Hier können sich die Antragstellenden auch umfassend über die Konsequenzen der Baulasteintragung für die weitere Nutzung ihres Grundstücks informieren.

Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen.

Sowohl die Eintragung einer Baulast, als auch die Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erfolgen gebührenpflichtig.