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Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte übernehmen oder einen neuen Gaststättenbetrieb führen wollen,

  • dann benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis.

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen,

Gaststättenerlaubnis

Wenn Sie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe. Sie benötigen jedoch nicht für jede Tätigkeit im Gaststättengewerbe eine Erlaubnis.

Grundsätzlich gilt: Sobald Sie alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Im Genehmigungsverfahren wird regelmäßig auch eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert. Für bestimmte Maßnahmen benötigen Sie von dort ebenfalls eine Erlaubnis. War der Betrieb vielleicht vorher ein Ladenlokal und soll jetzt als Gaststätte betrieben werden, benötigen Sie eine Genehmigung für die Nutzungsänderung.

Es empfiehlt sich, die baurechtlichen Fragen im Vorfeld zu klären.

Bei einer änderungsfreien Übernahme besteht für Sie die Möglichkeit, eine vorläufige Erlaubnis zu beantragen.

Diese können Sie erhalten, wenn der Antrag, das Führungszeugnis, der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes vorliegen.

Ab sofort können Sie die Erlaubnis online beantragen. Das Formular können sie auf dieser Seite herunterladen. Sie benötigen für die Antragstellung allerdings eine qualifizierte elektronische Signatur. Wenn Sie den Stand der Bearbeitung online verfolgen möchten (Tracking), müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. So können wir Sie über den Eingang des Formulares und die Zugangsdaten für das Tracking informieren.

Achtung: Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften leben sind die Unterlagen (Führungszeugnis, Auszug Gewerbezentralregister und Bescheinigung in Steuersachen) für beide Partner erforderlich

Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) benötigen Sie die Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den geschäftsführenden Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer) ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Bis alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vergeht eine gewisse Zeit. Es empfiehlt sich daher frühzeitig (mindestens einen Monat vor der geplanten Eröffnung) den Gaststättenantrag zu stellen.

Bei lebensmittelrechtlichen Fragen kann der Landrat Wesel, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Auskunft geben. Von dieser Behörde wird im Genehmigungsverfahren ebenfalls um Stellungnahme zu Ihrem Betrieb gebeten.

Gebühren

Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 100 Euro und 3.500 Euro an. Die Höhe der Gebühr hängt vom jeweiligen Verwaltungsaufwand ab. Der Betrag ist fällig und zahlbar vor der Erlaubniserteilung. Vorläufige Erlaubnisse können nur bei änderungsfreier Übernahme bereits bestehender Betriebe, die nicht länger als ein Jahr geschlossen sind, erteilt werden.

In Moers werden für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (ausgehend vom Normalfall) folgende Gebühren erhoben:

  • Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes: 460 Euro
  • neu errichteter Gaststättenbetrieb: 718 Euro
  • vorläufige oder befristete Erlaubnis: 115 Euro
  • Erweiterung / Änderung (zum Beispiel Außenbewirtschaftung): 344 Euro

 

Voraussetzungen

  • Antrag Gaststättenerlaubnis
  • Grundrisszeichnung 2-fach
  • Lageplan 2-fach
  • Baubeschreibung 2-fach
  • Schnittzeichnung 2-fach
  • Nutzflächenberechnung
  • Kopie des Pacht- oder Kaufvertrages
  • Gesundheitszeugnis oder Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Unterrichtungsnachweis
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
  • sofern vorhanden: Handelsregisterauszug