Wer stellt das Führungszeugnis aus?
Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister in Bonn.
Es wird unterschieden zwischen sogenannten
- Privatführungszeugnissen, zum Beispiel zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber / bei einer privaten Arbeitgeberin und
- Behördenführungszeugnissen, die ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. (Belegeart O) Sie werden auch direkt an die betreffende Stelle übersandt. Bitte halten Sie hier die entsprechenden Daten der Behörde (Anschrift, Aktenzeichen usw.) bereit.
Neben den strafrechtlichen Eintragungen enthalten Behördenführungszeugnisse auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden zum Beispiel Widerruf einer Gewerbeerlaubnis - in sonstiger Weise.
Wer im Kinder- bzw. Jugendbereich tätig ist oder tätig werden möchte, benötigt ein erweitertes Führungszeugnis.
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese wörtlich bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbstständigen reicht die Bescheinigung der antragstellenden Person aus.
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich kann jede Person, ab dem 14. Lebensjahr persönlich einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen. Die Antragstellung für Personen vom 14 bis einschließlich 17. Lebensjahr kann auch durch den gesetzlichen Vertretungsberechtigten erfolgen.
Wie und wo kann der Antrag gestellt werden?
Die Antragstellung kann online, persönlich oder schriftlich erfolgen
- Der Onlineantrag ist über das Portal beim Bundesamt für Justiz einzureichen.
Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. eID-Karte oder ihres Aufenthaltstitels nutzen können. - Personen mit Wohnsitz in Moers können den Antrag persönlich beim Bürgerservice stellen. Bitte bringen hierfür Ihren Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass zur Identifizierung mit
- Das Führungszeugnis kann auch schriftlich über die Meldebehörde beantragt werden.
Hierbei sind folgende Dinge zu beachten:
- Der Antrag ist formlos an den Bürgerservice der Stadt Moers zu richten und muss die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) enthalten.
- Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
- Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses bei.
- Bitte fügen Sie einen Nachweis über die vorab entrichtete Gebühr in Höhe von 13 Euro bei.
- Erkundigen Sie sich vorab beim Bürgerservice (Telefon: 0 28 41 / 201-648 oder E-Mail: buergerservice@moers.de) nach der Kontoverbindung sowie einem aktuellen Kassenzeichen.
Wird eine Apostille oder Überbeglaubigung benötigt, erhalten Sie alle Informationen beim Bundesverwaltungsamt.
Sofern Sie über mehrere europäische Staatsangehörigkeiten verfügen, wird automatisch ein europäisches Führungszeugnis erstellt. Durch die Ausstellung fallen zwar keine zusätzlichen Gebühren an, jedoch kann sich die Bearbeitungszeit bis um zu 20 Tagen verzögern.
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Gebühr in Höhe von 13 Euro ist vorab auf das Konto der Stadtkasse zu überweisen. Den Überweisungsbeleg dem Antrag beifügen. Vorab telefonisch beim Bürgerservice erkundigen (Telefon: 0 28 41 / 201-648) nach der Kontoverbindung. Dort erhält man ein Kassenzeichen, welches unter dem Verwendungszweck im Überweisungsbeleg anzugeben ist.
Fristen
Keine
Besonderheiten
Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, können den Antrag persönlich oder in einfacher Schriftform unter Nachweis ihrer Identität direkt beim Bundesamt für Justiz stellen. Eine Antragstellung kann wegen des zu erbringenden Identitätsnachweises nicht per E-Mail erfolgen.
Zuständigkeit
47441 Moers
Fax:0 28 41 / 201-1 61 02
E-Mail:Buergerservice@Moers.de