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Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Stationär)

Wenn die Pflege durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste nicht mehr sichergestellt werden kann, ist unter Umständen die Aufnahme in einem Pflegeheim erforderlich.

Falls die Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen- und Vermögen, Pflegewohngeld, Pflegekassenleistung) gedeckt werden können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe zu stellen.

Ausführungen zu der Gewährung von Pflegewohngeld finden Sie unter dem Stichwort „Pflegewohngeld“.

 Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Sozialhilfe darf nicht für die Vergangenheit erbracht werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, das Sozialamt vor einer Heimaufnahme über einen möglichen Hilfebedarf zu informieren.
  • Zuständig ist das Sozialamt der Stadt oder Gemeinde in deren Gebiet der Heimbewohner vor Heimaufnahme gewohnt hat.
  • Sozialhilfe kann nur gewährt werden, wenn vollstationäre Pflege erforderlich ist (Heimnotwendigkeit) und die Anerkennung eines Pflegegrades vorliegt. Bei pflegeversicherten Personen erfolgt die Prüfung des Pflegegrades durch die Pflegekasse, alle anderen Personen wenden sich an das Sozialamt oder die Pflegeberatung der Stadt. Zur Prüfung der Heimnotwendigkeit wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegeberatung der Stadt oder im Falle eine Krankenhausaufenthaltes an den sozialen Dienst vor Ort.
  • Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn das gesamte Vermögen den Betrag von 10.000 Euro bzw. 20.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt.

 Notwendige Unterlagen, die bei Antragsaufnahme vorzulegen sind

  • Personalausweis(e)
  • Schwerbehindertenausweis(e)
  • Nachweise über die Höhe der Unterkunftskosten (Mietvertrag oder letztes Mieterhöhungsschreiben oder letzte Nebenkostenabrechnung) bzw. bei Eigentum Nachweise über die von Ihnen zu zahlenden Aufwendungen
  • Wohngeldbescheid bzw. Bescheid über Lastenzuschuss, sofern vorhanden
  • Nachweise über alle Einkommen, zum Beispiel Rentenbescheide
  • Nachweise über jegliches Vermögen, zum Beispiel Sparbücher
  • Nachweis evtl. vertraglicher Rechte (zum Beispiel bei Wohn- bzw.  Nießbrauchsrecht Grundbuchauszug, Grundstücksübertragungsvertrag)
  • Kontoauszüge der letzten 12 Monate
  • Bescheinigung der kontoführenden Kreditinstitute über bestehende und erloschene Konten der letzten 10 Jahre
  • Nachweise über alle Versicherungen (bei bestehenden Lebens-oder Sterbeversicherungen eine Bescheinigung über den aktuellen Rückkaufwert)
  • Heimvertrag oder erste Rechnung
  • Bescheid der Pflegekasse über Leistungen für die häusliche Pflege
  • Bescheid der Pflegekasse über Leistungen für die vollstationäre Pflege
  • Vollmacht bzw.  Beschluss des Amtsgerichts über eine eingerichtete Betreuung
  • Familienbuch
  • Aktuelle Anschriften der Kinder

Unterhalt für Hilfe zur Pflege in Altenheime durch Angehörige

Zuständigkeit

Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-846
E-Mail:N.Kempgens@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-858
E-Mail:L.van.Elten@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-879
E-Mail:L.van.Holt@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-844
E-Mail:V.Theisen@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-916
E-Mail:D.Demiral@Moers.de